Zusätzliche Berechtigung zur Mitnahme von Passagieren

Zusätzliche Berechtigung zur Mitnahme von Passagieren

Neben der Pilotenlizenz ist zur Mitnahme von Passagieren ist eine weitere Berechtigung notwendig, die sogenannte Passagierberechtigung. Diese kann erst nach Ausstellung der SPL-Lizenz erworben werden. Dazu müssen Sie fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometern in Begleitung eines Fluglehrers nachweisen.

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Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Als Prüfungsflug kann der zweite Überlandflug über 200 km mit Zwischenlandung und Fluglehrer gewertet werden.